Die neue Corona-Verordnung Sport des Kultusministeriums und des Sozialministeriums

Die neue Corona-Verordnung Sport des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über die Sportausübung (CoronaVO Sport) tritt am 1. Juli in Kraft.  Ab dem 1. Juli gilt für die Fußballerinnen und Fußballer in Baden-Württemberg:

Bis zu 20 Personen dürfen ohne Mindestabstand trainieren.
Einzelne Sportveranstaltungen mit bis zu 100 Sportlern und 100 Zuschauern können wieder stattfinden.
Umkleiden und Duschen dürfen mit Mindestabstand wieder benutzt werden.

Die Verordnung im Wortlaut: https://km-bw.de/CoronaVO+Sport+ab+1_+Juli
Weitere Infos: https://sbfv.de/nachricht/ab-1-juli-training-mit-kontakt-m%C3%B6glich

In enger Absprache mit der Stadt Bühl wird ein Konzept erarbeitet, wie wir in den kommenden Wochen einen akzeptablen Trainingsbetrieb durchführen können.

Mehr demnächst hier 🙂