Die neue Corona-Verordnung Sport des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über die Sportausübung (CoronaVO Sport) tritt am 1. Juli in Kraft. Ab dem 1. Juli gilt für die Fußballerinnen und Fußballer in Baden-Württemberg:
☑ Bis zu 20 Personen dürfen ohne Mindestabstand trainieren.
☑ Einzelne Sportveranstaltungen mit bis zu 100 Sportlern und 100 Zuschauern können wieder stattfinden.
☑ Umkleiden und Duschen dürfen mit Mindestabstand wieder benutzt werden.
➡ Die Verordnung im Wortlaut: https://km-bw.de/CoronaVO+Sport+ab+1_+Juli
➡ Weitere Infos: https://sbfv.de/nachricht/ab-1-juli-training-mit-kontakt-m%C3%B6glich
In enger Absprache mit der Stadt Bühl wird ein Konzept erarbeitet, wie wir in den kommenden Wochen einen akzeptablen Trainingsbetrieb durchführen können.
Mehr demnächst hier 🙂